1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere Tätowierungen und Piercings, die ELEA®, Hansestr.97, 23558 Lübeck, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden erbringt beziehungsweise über eigene Arbeitnehmer oder Subunternehmer erbringen lässt.
2. Leistungserbringung
Leistungsstandard, Risiken & Einwilligung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten fachlichen und hygienischen Standards der Tätowier- und Piercingbranche sowie unter Einhaltung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Dem Kunden ist bekannt, dass Tätowierungen und Piercings trotz fachgerechter Ausführung gesundheitliche Risiken bergen können. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
Infektionen oder Entzündungen,
allergische oder immunologische Reaktionen,
Kreislaufreaktionen,
Schmerzen sowie
Heilungs- und Abweichungsrisiken.
Diese Risiken können durch Einhaltung aller Hygienestandards reduziert, jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Einwilligung in den körperlichen Eingriff
Dem Kunden ist bekannt, dass das Tätowieren einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt und tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB ist.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er gemäß § 228 StGB in diesen Eingriff freiwillig, informiert und ausdrücklich einwilligt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass u. a. das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hinweist, dass gesundheitliche Langzeitfolgen von Tätowierungen nicht in allen Punkten abschließend wissenschaftlich bewertet werden können.
Ausschluss bestimmter Personen
Der Auftragnehmer tätowiert bzw. pierct keine Personen, die:
unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen,
blutverdünnende oder vergleichbare Medikamente einnehmen,
schwanger sind oder sich in der Stillzeit befinden.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor der Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß über alle relevanten Umstände zu informieren, insbesondere über:
bekannte Allergien,
bestehende Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes),
Medikamenteneinnahmen,
sonstige gesundheitliche Einschränkungen.
Unterlässt der Kunde diese Angaben oder macht er falsche Angaben, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
Voraussetzungen für die Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich, wenn am Behandlungstag folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Kunde hat das 18. Lebensjahr vollendet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zu verlangen.
Minderjährige werden nicht tätowiert. (Ausnahme ggf. Piercing nur mit schriftlicher Einwilligung beider Erziehungsberechtigter.)Der Kunde erscheint:
nüchtern,
in stabilem gesundheitlichem Zustand,
mit gereinigter Hautoberfläche,
ohne eigenständig aufgetragene (nicht abgesprochene) Betäubungsmittel oder Salben.
Der geistige und körperliche Zustand des Kunden lässt erkennen, dass er Art, Umfang und Bedeutung der Behandlung vollständig versteht.
Das gewünschte Motiv enthält keine strafbaren, politischen, extremistischen, diskriminierenden oder sittlich/moralisch nicht vertretbaren Inhalte.
Abweichungen & Heilungsverlauf
Dem Kunden ist bekannt, dass:
es aufgrund individueller Hautbeschaffenheit zu Abweichungen in Farbintensität, Linienführung oder Detaildarstellung kommen kann,
sich Motive während des Heilungsprozesses verändern oder verlaufen können,
natürliche Hautalterung, Sonneneinstrahlung oder körperliche Veränderungen das Ergebnis nachträglich beeinflussen können.
Diese Umstände stellen keinen Mangel der Leistung dar.
Schlussklarstellung
Ein bestimmter ästhetischer Erfolg wird nicht geschuldet.
Maßgeblich ist die fachgerechte Ausführung nach Branchenstandard, nicht ein subjektives Schönheitsempfinden.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn über alle für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Umstände zu informieren, insbesondere über Allergien, Infektionen, Vorerkrankungen sowie Medikamenteneinnahmen (insbesondere blutverdünnende/gerinnungshemmende Medikamente).
Der Kunde kann ein Wunschmotiv als Vorlage mitbringen. Der Auftragnehmer kann Motive ablehnen und in Abstimmung mit dem Kunden abändern; alternativ kann ein Entwurf durch den Auftragnehmer erstellt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn die markierte Stelle (Piercing) bzw. die gewählte Stelle (Tattoo), Größe, Position sowie bei Schriftzügen zusätzlich Rechtschreibung, Schreibweise und Schriftart zu prüfen und ausdrücklich freizugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, die Pflegeanleitung sowie alle Hygiene- und Pflegehinweise bis zur vollständigen Abheilung einzuhalten. Pflegefehler und äußere Einflüsse (z. B. Reibung, Sport, Sonne, Sauna, Baden) können Heilung und Ergebnis beeinflussen und begründen keinen Mangel.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Anzahlung, Pauschalierter Schadensersatz
- Piercings
- Die Preise berechnen sich pro gestochenem Piercing und richten sich nach der aktuellen gültigen Preisliste. Die Preise umfassen ein Beratungs-/Informationsgespräch, das Stechen, den ausgewählten Schmuck und dessen Einsatz, sowie einen Nachkontrolltermin.
- Tätowierungen
- Die Preise berechnen sich nach Aufwand und individueller Vereinbarung. Die Preise umfassen ein Beratungs-/Informationsgespräch, die Erstellung der Vorlage, das Stechen des Tattoos sowie etwaige Nachstecharbeiten unter Berücksichtigung von Ziffer 8.
- Die bei der ersten Besprechung genannten Preise für die Leistungserbringung sind nicht verbindlich und verstehen sich als grobe Schätzung, außer es wird bereits vorab schriftlich ein Festpreis vereinbart. Festpreise können nur mit dem Auftragnehmer oder einer von ihm benannten Vertretung vereinbart werden. Faktoren, die auch erst kurz vor, während oder nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden, können (z.B. Reaktion der Haut des Kunden, Schmerztoleranz des Kunden, etc.), fließen in die Preisgestaltung mit ein. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Termine.
- Erfolgt nach Beginn der Leistungserbringung eine Änderung des Tattoos auf Wunsch des Kunden, ist eine neue Preisabsprache zwischen Kunde und Auftragnehmer notwendig.
- Bei verbindlichen Terminvereinbarungen für einer Tätowierung ist eine Anzahlung abhängig von dem zu erwartenden Gesamtaufwand fällig. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet. Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen wird die Anzahlung am letzten Termin der Leistungserbringung mit der Schlusszahlung verrechnet.
- Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen, behält sich der Auftragnehmer vor, nach jedem Termin einen Teilbetrag für die Leistungserbringung in Rechnung zu stellen.
- Bei einer kurzfristigen Terminabsage (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer – neben den gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz des ihm durch die Terminabsage / das Nichterscheinen entstandenen Schadens in Höhe der geleistete Anzahlung verlangen und mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Terminabsage vor dem vorgenannten Zeitraum behält sich der Auftragnehmer vor, bei Erstellung einer aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Anzahlung in voller Höhe als Vergütung einzubehalten.
5. Sonstige Leistungen
Die Preise für sonstige Leistungen richten sich nach den ausgezeichneten Preisen bzw. der aktuell gültigen Preisliste.
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind stets sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Gutscheine
Geschenkgutscheine können nicht ausgezahlt werden.
Die Verjährung beginnt zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatums.
Durchführungsort sind die Geschäftsräume des Unternehmens. Bei Umzug, Verkauf oder Geschäftsaufgabe des Unternehmens besteht kein Anspruch auf Aus- oder Rückzahlung eines Gutscheins.
Das Unternehmen behält sich vor, nach einer Preiserhöhung den erhöhten Mehrpreis für eine Behandlung vom Gutscheinkunden für die Behandlung zu fordern, selbst wenn der Inhalt der Behandlung derselbe ist. Die Verjährungsfrist eines erworbenen Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Wert der Leistung wird mit dem Preis angesetzt, der zu dem Zeitpunkt des Kaufes gültig war. Differenzen zum aktuellen Preis sind aufzuzahlen.
Angebots-Aktionen und Rabattcoupons gelten ausschließlich für die in direkter Verbindung stehende Leistung, sind nicht kombinierbar und sind innerhalb der ausgeschriebenen Frist einzulösen bzw. gelten nur solange diese vorrätig sind.
Sonderaktionen können vom Unternehmen ohne Ankündigung umgehend beendet werden. Unbefristete Aktionen enden spätestens mit Ablauf von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Aktion. Sämtliche Sonderaktionen sind nur gültig, solange diese auch vorrätig sind.
Gutscheine werden personalisiert, eine Weitergabe an Dritte ist möglich, bedarf jedoch aus Gründen der Sicherheit zwingend eine Rücksprache mit dem Gutschein-Aussteller und eine Änderung des Gutscheines.
Sondergutscheine von unseren Kooperations- oder Distributionspartnern sind nicht mit Arrangements kombinierbar. Diese Sondergutscheine können weder in BAR ausgezahlt, noch für Warenkauf verrechnet werden.
6.1 Gutscheine
Die im Rahmen des aktuellen Gewinnspiels gewonnene kostenlose Tagessitzung sowie der Rabatt in Höhe von 20% ist wirksam, wenn ab dem Gewinn innerhalb von 90 Tagen ein Termin ausgemacht wird. Der Rabatt kann ausschließlich für neu vereinbarte Termine genutzt werden, die innerhalb dieses Zeitraums gebucht werden. Bereits bestehende oder im Voraus vereinbarte Termine sind von dieser Aktion ausgeschlossen. Der Rabatt wird nicht auf rückwirkend getätigte Buchungen angewendet.
8. Nachstecharbeiten
Der vereinbarte Preis für eine Tätowierung umfasst keinen generellen Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.
Nachstecharbeiten stellen keine Garantie- oder Erfolgszusage, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Studios dar und erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
8.1 Grundsatz
Tätowierungen sind handwerkliche Leistungen, deren endgültiges Ergebnis maßgeblich von individuellen Faktoren abhängt, insbesondere:
Hautbeschaffenheit und Regeneration,
Farbaufnahme- und Farbhalthaftigkeit der Haut,
Körperstelle,
Beanspruchung der tätowierten Fläche,
Einhaltung der Pflegehinweise durch den Kunden.
Abweichungen im Heilungsverlauf, Farbverlust, Verblassen oder Linienveränderungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
8.2 Kostenfreie Nachstecharbeiten (enge Ausnahme)
Eine kostenfreie Nachbesserung erfolgt ausschließlich dann, wenn:
ein eindeutig nachweisbarer, erheblicher Ausführungsfehler des tätowierenden Artists vorliegt
(z. B. klar vergessene Linien oder Flächen), undder Mangel innerhalb von maximal 4 Wochen nach dem letzten Behandlungstag angezeigt wird, und
der Kunde sämtliche Pflegehinweise nachweislich eingehalten hat.
Alle übrigen Gründe begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.
8.3 Kostenpflichtige Nachstecharbeiten
Nachstecharbeiten sind grundsätzlich kostenpflichtig, insbesondere wenn sie erforderlich werden durch:
individuelle Heilungs- oder Hautreaktionen,
unzureichende oder unsachgemäße Nachpflege,
äußere Einflüsse (z. B. Sonne, Sport, Reibung, Arbeit),
natürliche Abheilungs- oder Alterungsprozesse,
veränderte ästhetische Wünsche oder subjektive Unzufriedenheit des Kunden.
Ein späterer Änderungswunsch oder ein Vergleich mit Vorlagen, Fotos oder Social-Media-Darstellungen begründet keinen Mangel.
8.4 Fineline-Tätowierungen
Fineline-Arbeiten unterliegen aufgrund ihrer technischen Ausführung (sehr dünne Linien, geringe Pigmentdichte) einem erhöhten Risiko des Verblassens, Ausdünnens oder teilweisen Linienverlusts.
Dies ist technisch bedingt und stellt keinen Ausführungsfehler dar.
Nachstecharbeiten bei Fineline-Tätowierungen sind daher grundsätzlich kostenpflichtig.
Eine kostenfreie Nachbesserung kommt nur im Ausnahmefall gemäß Ziffer 8.2 in Betracht.
Der Preis für ein Touch-up beginnt bei ca. 90 € und richtet sich nach Motivgröße, Hautbeschaffenheit und Aufwand.
Eine genaue Einschätzung erfolgt nach Begutachtung vor Ort oder anhand eines Fotos nach vollständiger Abheilung.
8.5 Besondere Körperstellen
Tätowierungen an folgenden oder vergleichbar stark beanspruchten Körperstellen werden ausschließlich kostenpflichtig nachgestochen:
Hände, Finger, Handgelenke,
Füße, Zehen, Knöchel,
Ohren, Ohrmuscheln,
andere stark bewegte oder beanspruchte Bereiche.
Dem Kunden ist bekannt, dass diese Zonen erfahrungsgemäß schlecht heilen.
8.6 Cover-Up-Tätowierungen
Bei Cover-Up-Arbeiten sind Nachstecharbeiten stets gesondert und vollständig kostenpflichtig.
Ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung besteht nicht.
8.7 Guest Artists
Arbeiten von Guest Artists sind vollständig von kostenfreien Nachstecharbeiten ausgeschlossen.
Etwaige Nachstecharbeiten erfolgen ausschließlich kostenpflichtig.
8.8 Terminregelung
Wird ein vereinbarter Nachstech-Termin vom Kunden:
nicht wahrgenommen oder
nicht mindestens 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem Termin abgesagt,
verfällt jeder Anspruch auf eine eventuell mögliche kostenfreie Nachbesserung endgültig.
8.9 Schlussklarstellung
Ein subjektives ästhetisches Empfinden, veränderte Erwartungen oder der Wunsch nach späteren Anpassungen stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.
9. Cover Ups
Unter Cover Ups sind Tätowierungen zu verstehen, die auf Wunsch des Kunden ganz oder teilweise eine bereits vorhandene Tätowierung des Kunden über- bzw. verdecken sowie umgestalten sollen.
- Bei Cover Ups kann eine vollständige Abdeckung des ursprünglichen Tattoos durch den Auftragnehmer nicht gewährleistet werden.
- Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu Wechselwirkung mit der bereits vorhandenen und der neu eingebrachten Tattoofarbe, insbesondere aufgrund ästhetisch ungewollter Farbentwicklung oder unvorhersehbarer Hautreizungen, kommen kann.
- Bei Cover Ups kann es zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen als ursprünglich angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunde entsprechend dem vereinbarten Preis pro Stunde zu tragen.
- Nachstecharbeiten sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig.
10. Gewährleistung
Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder die Anzeige von Mängeln bedarf es der Schriftform.
- Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Die Kunden sind verpflichtet auf Krankheiten, auf die die Behandlung Auswirkungen haben könnte, wie z.B. Allergien, Infektionen hinzuweisen.
- Offensichtliche Behandlungsmängel sind uns vom Kunden unmittelbar, allerdings bis spätestens 3 Tage nach Inanspruchnahme der Dienstleistung mitzuteilen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Einwilligung
Der Kunde willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfinden Verletzung der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Kunden freiwillig vorgenommen.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.